VSt  Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung 1010 Wien   Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61   Telefax 01 535 37 61 29   E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-1712/547 E-Mail Datum 7. Februar 2017 Bearbeiter Wolfgang Müller Durchwahl 13 Betrifft E-Government; 1. Leitfaden § 17 Abs. 2 E-GovG; 2. Punktation – BYOD Mustervereinbarung; 2 Beilagen An den Herrn Landesamtsdirektor von Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien An den Österreichischen Städtebund Rathaus 1082 Wien (post@staedtebund.gv.at) An den Österreichischen Gemeindebund Löwelstraße 6 1010 Wien (office@gemeindebund.gv.at) An das Bundeskanzleramt IKT-Strategie des Bundes Ballhausplatz 2 1010 Wien (ikt@bka.gv.at) Die Verbindungsstelle der Bundesländer übermittelt die - im Rahmen der Arbeitsgruppe „Recht und Sicherheit“ (AG ReSi)“ abgeschlossenen, sowie nach der Zustimmung der AG-Leiter im Umlaufverfahren (BKA-410.030/0023-I/IKT/2016) und der Zustimmung der IKT-Bund und Koop-BLSG Mitglieder im Umlaufverfahren (BKA-410.030/0025-I/IKT/2016) - angeschlossenen Dokumente 1. „Leitfaden § 17 Abs. 2 E-GovG (§ 17 Abs. 2 E-GovG (2.0.1))“ sowie 2. „Punktation - BYOD-Mustervereinbarung (Punktation_BYOD (1.0.0))“ mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme. Hintergrundinformationen zu den beiliegenden Dokumenten: Kurzzusammenfassung § 17 Abs. 2 E-GovG (2.0.1) - Information: Dieser Leitfaden soll die einzelnen Elemente des § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz aufzeigen und somit zu einer einheitlichen rechtlichen Sichtweise und Verbreitung der Abfrage von Registern in Verwaltungsverfahren beitragen. Aufgrund des mit BGBl. I Nr. 50/2016 novellierten § 17 Abs. 2 E-GovG wurde beschlossen, den bisher existierenden und somit überholten Leitfaden anzupassen. Im Vergleich zum Umlaufverfahren (Version 2.0.0) wurde der Leitfaden in einem Punkt redaktionell angepasst und kann nun in der Version 2.0.1 publiziert werden. Kurzzusammenfassung (Punktation_BYOD (1.0.0) – Information: Die folgende Liste fasst die Regelungspunkte einer BYOD-Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmerin/Dienstnehmer zusammen. Sie wurde auf Basis der in der AG Recht und Sicherheit von den Ländern Tirol und Wien zur Verfügung gestellten Vereinbarungen erstellt. Die Punktation dient als Orientierungshilfe für den individuell von der jeweiligen Dienstbehörde zu definierenden Umfang. Die Verbindungsstelle der Bundesländer wird ersucht, die angeschlossenen Dokumente an die Gebietskörperschaften (anhand des in Verwendung stehenden Verteilers) zur Kenntnisnahme zu übermitteln. Ansprechpartner zu dem vorliegenden Dokument: Dr. Bernhard Karning Leiter der Arbeitsgruppe Recht und Sicherheit E-Mail: bernhard.karning@bka.gv.at Tel: +43 (0) 53115 207139 Der Leiter i.V. Mag. Werner Hennlich