Bundeskanzleramt Bereich "IKT" Ballhausplatz 2 1014 Wien             ZAHL DATUM PFEIFERGASSE 7 2002-110/53-2005 14.11.2005  POSTFACH 527, 5010 SALZBURG BETREFF TEL (0662) 8042 - 2646 E-Government; Domain-Policy 1.0.0; Internetdomänenverwal- FAX (0662) 8042 - 2547 tung gv.at Naming- und Domänenregistrierungs-Policy 1.0.0;  landesinformatik@salzburg.gv.at Internetpolicy 1.0.3; E-Mail-Policy 2.0.3       Bezug: VST-Schreiben VST-1712/196 vom 25.10.2005       Während der Domain-Policy 1.0.0 und Internetdomänenverwaltung gv.at Naming- und Domänenregistrierungs-Policy 1.0.0 zugestimmt wird, meldet das Land Salzburg folgende Vorbehalte / Einwände zur Internet- und Mail-Policy an und stimmt diesen in der vorgelegten Form daher auch nicht zu. Internet-Policy Kapitel 3: Der vorletzte Absatz ist zu streichen, da dadurch ein Eingriff in die Organisationshoheit des jeweiligen Landes entsteht. Es steht den Ländern frei, wie und in welcher Form sie die Vorschläge dieser Policy übernehmen – daher müssen sie auch Abweichungen von den Vorschlägen nicht explizit anführen. (Anm.: Die Streichung dieses Passus wurde von Hrn. Martin mit Mail vom 28.9. bereits bestätigt). Mail-Policy Kapitel 3.1.4: Der Passus "Nach einer ordnungsgemäßen Entgegennahme bei diesen Organisationspostfächern (d.h. nach Viren- und Spamprüfung) muss sichergestellt sein, dass eine Benachrichtigung über den positiven Eingang bis spätestens bis zum Ende des nächsten Werktages an den Absender erfolgt." kann nur dann akzeptiert werden, wenn gleichzeitig folgende Ergänzung im letzten Absatz dieses Kapitels erfolgt: "Wenn ein Alternativweg inkl. Rückmeldung über den positiven Eingang bis zum Ende des nächsten Werktages angeboten wird, kann die Benachrichtigung über den positiven Eingang bei einem via E-Mail eingebrachten Antrag entfallen bzw. ist in der Mail-Policy darauf hinzuweisen, dass eine gesicherte Entgegennahme nur über den Alternativweg erfolgt." Für die Landesregierung: Der Fachabteilungsleiter: Dipl.-Ing. Peter Mittendorfer