VSt  Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung 1010 Wien   Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61   Telefax 01 535 37 61 29   E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-1712/ E-Mail Datum 15. Oktober 2013 Bearbeiter Wolfgang Müller Durchwahl 13 Betrifft E-Government; Nutzung von Verwaltungs-Anwendungen durch Unternehmen über das USP im Wege des Portalverbundes - pvv-usp 1.0.0 - Konvention; Empfehlungsverfahren; Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 12. November 2013 Beilage An den Herrn Landesamtsdirektor von Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien An den Österreichischen Städtebund Rathaus 1082 Wien (post@staedtebund.gv.at) An den Österreichischen Gemeindebund Löwelstraße 6 1010 Wien (office@gemeindebund.gv.at) An das Bundeskanzleramt IKT-Strategie des Bundes Ballhausplatz 2 1010 Wien (ikt@bka.gv.at) Die Verbindungsstelle übermittelt in der Beilage, die in der Arbeitsgruppe Recht / Sicherheit (AG-RS) erarbeitete Konvention „Nutzung von Verwaltungs-Anwendungen durch Unternehmen über das USP im Wege des Portalver-bundes; pvv-usp 1.0.0“ und ersucht um allfällige Stellungnahme bis 12. November 2013. Die Konvention wurde im Rahmen der AG-RS umfassend abgestimmt. Von den Gremien AG-Leiter, IKT-BUND, sowie der Kooperation-BLSG wurde die Konvention am 11. September 2013, 9. Oktober 2013, sowie am 10. Oktober 2013 zustimmend zur Kenntnis genommen. Das vorliegende Dokument beschreibt als Konvention, dass Private Unternehmen derzeit nicht Teilnehmer iS § 3 Z 5 PVV im Behördenportalverbund teilnehmen können. (Die Teilnahme am Portalverbund ist Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts oder mit staatlichen Aufgaben betrauten Einrichtungen vorbehalten.) Allerdings bestehen aus der sicherheitstechnischen Struktur des Portalverbundes keine Bedenken, wenn ein Teilnehmer des Portalverbundes eine solche Zugriffs-möglichkeit unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen über ein gesondertes Stammportal ermöglicht. Dies ist durch das Unternehmensservice-portalgesetz (USPG), BGBl. I Nr. 52/2009, nunmehr der Fall. Für die weitere E-Government-Umsetzung sollen daher Anwendungen der Ver-waltung, welche eine Authentifizierung erfordern, über das Unternehmensservice-portal (USP) auch Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. In der vorliegenden Konvention sind die Änderungen/ Ergänzungen beschrieben, welche diese Erweiterung zusätzlich rechtlich absichern. Als Ansprechpartner zum Dokument steht Hr. Dr. Bernhard KARNING, Abteilung I/11 E-Government – Recht, Organisation und Internationales, Bundeskanzleramt, Leiter der AG Recht / Sicherheit E-Mail: bernhard.karning@bka.gv.at Tel: +43 1 53115-207139 zur Verfügung. *) Um unterschiedliche Interpretationen einer allfälligen Stellungnahme zu verhindern und eine ordentliche Dokumentation aller Ergebnisse (Umfragen, Stellungnahmen, etc.) zu gewährleisten, wird ersucht, als Konklusio eine der folgenden Formulierungen zu verwenden: Dem Vorschlag wird zugestimmt. / Der Vorschlag wird abgelehnt. / Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen. Der Leiter Dr. Andreas Rosner