VSt  Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung 1010 Wien   Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61   Telefax 01 535 37 61 29   E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-1712/534 E-Mail Datum 28. Dezember 2015 Bearbeiter Mag. Michael Khün Durchwahl 24 Betrifft E-Government; a) Konvention: Portalverbund Grundschutz, b) „white paper“: Verwaltungsregister – Schnittstellen und Nutzungsszenarien, c) Konvention: Portalverbund Verwaltungsprozesse für zentrale Dienste sowie d) Information: Portalverbund– Zentrale Dienste Architekturbeschreibung; Termin: allfällige Stellungnahme im Rahmen des Empfehlungsverfahrens bis 27. Jänner 2016 anher 3 Beilagen An das Bundeskanzleramt IKT-Strategie des Bundes Ballhausplatz 2 1010 Wien An den Herrn Landesamtsdirektor von Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien An den Österreichischen Städtebund Rathaus 1082 Wien An den Österreichischen Gemeindebund Löwelstraße 6 1010 Wien Das Bundeskanzleramt (Beilagen 1 bis 3) übermittelte im Zusammenhang mit E-Government: 1) eine Konvention von der Arbeitsgruppe „Integration und Zugänge“ zum Portalverband Grundschutz (PV-GS 1.4; Anhang zur Beilage 1), 2) ein sogenanntes „white paper“ von der Arbeitsgruppe „Infrastruktur und Inter-operabilität“ zum Verwaltungsregister – Schnittstellen und Nutzungsszenarien (RegSUC; Anhang zur Beilage 2), 3) eine Konvention von der Arbeitsgruppe „Integration und Zugänge“ zum Portalverband Verwaltungsprozesse für zentrale Dienste (PVP2-ZD Policy V1.0); Anhang 1 zur Beilage 3) sowie 4) Informationen von der Arbeitsgruppe „Integration und Zugänge“ zu zentralen Diensten Architekturbeschreibung (PV-ZD-ARCH; Anhang 2 zur Beilage 3). Die Verbindungsstelle ersucht im Rahmen des Empfehlungsverfahrens um allfällige Stellungnahme zu den Konventionen/dem „white paper“ bis 27. Jänner 2016. (Um unterschiedliche Interpretationen einer allfälligen Stellungnahme zu vermeiden und eine ordentliche Dokumentation aller Ergebnisse, wie Umfragen und Stellungnahmen, zu gewährleisten, wird ersucht, als Konklusio eine der folgenden Formulierungen zu verwenden: a) Dem Vorschlag wird zugestimmt, b) Der Vorschlag wird abgelehnt oder c) Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen.) Langte bis zu diesem Termin hier kein Einwand ein, würde von einer Zustimmung ausgegangen und diese zu einer Empfehlung erhoben werden. Der Leiter i.V. Mag. Werner Hennlich