Zahl: PrsI-3.9571.01.00 Bregenz, am 22.10.2008 Abt. Regierungsdienste (PrsR) im Hause via VOKIS versendet Auskunft: Florian Huchler Tel: +43(0)5574/511-20518 Betreff: E-Government; Portalverbund - Anwendungen Dritter - pv-ext-anw 1.0.2Empfehlungsverfahren; Stellungnahme Amt der Vorarlberg Landesregierung Bezug: Schreiben vom 13.10.2008, Zahl: PrsR-532-03 Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf ihr Schreiben vom 10. Oktober 2008 stimmen wir dem Empfehlungsschreiben zu, möchten jedoch noch folgende Ergänzung vorschlagen. Auf Seite 2 im unteren Bereich des Dokumentes, findet sich folgender Absatz „Kommerzielle Vereinbarungen müssen direkt zwischen Anbieter und nutzender Organisationseinheit geregelt werden. Eine Gleichbehandlung und ein Zugang von allen Portalen aus müssen gewährleistet sein.“ Es sollte ein Hinweise erfolgen, dass ein externer Anbieter bei Einsatz eines Verrechnungsmodells auf Basis von Applikationsaufrufen die Verrechnung verpflichtend gemäß dem Portalverbundsprotokoll mittels Accounting Informationen (X-ACCOUNTING-XXX) im Protokoll durchzuführen hat. Pauschalabrechnungen (Quartals- oder Jahresgebühren, unabhängig von der Anzahl möglicher Anfragen eines Portalbetreibers) sind davon nicht betroffen und bedürfen getrennter Vereinbarungen zwischen dem Anwendungs- und Stammportalbetreiber. Mit freundlichen Grüßen Für die Vorarlberger Landesregierung im Auftrag Mag. Josef Lindermayr