AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Landesamtsdirektion Abteilung Landesamtsdirektion-Informationstechnologie Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 An die Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung Schenkenstraße 4 1010 Wien Beilagen LAD1-IT-A-16/058-2005 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) (0 27 42) 9005 - Bezug Bearbeiter Durchwahl Datum VST-1712/171 Dipl.-Ing. Garhofer 14207 23. Mai 2005 Betrifft E-Government Portalverbund Dienstleisterdokumente, Stellungnahme Zu den übermittelten Dokumenten wird wie folgt Stellung genommen: Allen Dokumenten mit Ausnahme von pv-dasi wird zugestimmt. Im Einzelnen wird ausgeführt: Folgende Schreibfehler mögen berichtet werden: pv-zugriff, Punkt 3, Wort Portalverbundsystem. pv-dl-stp, Punkt 3, vor dem letzten Wort fehlt der unbestimmte Artikel. Punkt 5, anstelle der Anlage 6 ist wohl Anlage 4 gemeint. pv-info: zweiter Absatz, die Abkürzung PVB sollte erklärt oder geändert werden. Punkt Einbindung von Informationsangeboten privater Anbieter: im vorletzten Satz „keine Zugriff“ auf kein Zugriff oder keine Zugriffe ändern; Punkt Standardsoftware für Portale: es müsste heißen „allen Partnern“ Punkt Bildungsportalverbund, dritter Absatz: es müsste heißen „mit den Möglichkeiten“ Zu pv-meld: Es ist nicht klar, warum das Kennwort anzugeben ist. Die zuletzt unter „! Achtung !“ angeführten Regeln können in Niederösterreich so nicht umgesetzt werden (Benutzername ist nicht Zuname). Der Vorschlag zu pv-dasi muss abgelehnt werden, außer es erfolgt eine Anpassung im Sinne der nachfolgenden Ausführungen: Punkt Benutzerkonten und Passworte Im ersten Absatz bleibt der erste Satz bestehen, der Rest wird ersetzt durch: Beim Einrichten der Benutzerkonten wird ein Einmal-Passwort festgelegt, welches dem berechtigten Benutzer übermittelt wird. Dieser muss das Einmal-Passwort umgehend ändern und ein persönliches Passwort vergeben. Beim ersten Aufzählungspunkt sollte im zweiten Satz die Formulierung „außerhalb des berechtigen Personenkreises“ ersetzt werden durch: „außer dem Berechtigten“. Der letzte Absatz über die Sicherheitsklasse 3 müsste ersetzt werden durch: Ein Zugriff für Anwendungen darf nur im Rahmen der Festlegungen für die Sicherheitsklassen erfolgen. Punkt Zugriffsschutz und Raumsicherheit Obwohl die dort angeführten Maßnahmen „nur“ unter „werden dringend empfohlen“ fallen, müsste der Punkt 2 (Bildschirmschoner mit Passwortschutz) fallen und bei Punkt 3 anstelle des Wortes „niederzufahren“ „zu versperren“ verwendet werden (Zugang ist dann nur nach Passworteingabe möglich). Punkt Besondere Bestimmungen für Benutzer- und Rechteverwalter Der Passus über die Protokollierung der Erfassung, Änderung, Entziehung und Löschung von Rechten müsste fallen. NÖ Landesregierung Im Auftrage Mag. G r o n i s t e r elektronisch unterfertigt