Amt der Kärntner Landesregierung Der Landesamtsdirektor Datum: 3. März 2021 Zahl: 1-LAD-VST-1543/3-2008 Betreff: (Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!) E-Government; Empfehlungsverfahren – Dok. „SecClass 2.1“; Stellungnahme Auskünfte: Dr. Primosch Telefon: 050 536 – 22940 Fax: 050 536 – 22825 e-mail: post.ladion@ktn.gv.at An die Verbindungsstelle der Bundesländer Schenkenstraße 4 1010 Wien Per E-Mail: vst@vst.gv.at Der mit do. Note vom 8. Februar 2008, Zahl: VSt-1712/333, vorgelegte Entwurf einer Empfehlung wird ho. abgelehnt. Dies deshalb, weil die Definition des Begriffs „Benutzer“ im Katalog der Begriffsbestimmungen des Entwurfs (Seite 3) von der in § 3 Z 6 der Portalverbundvereinbarung (Konvention pvv 1.0, 21.11.2002) vorgesehenen Bestimmung des Begriffs „Benutzer“ – der ausschließlich auf physische Personen abstellt – wesentlich abweicht. Die Portalverbundvereinbarung unterscheidet klar zwischen einer zugriffsberechtigten Stelle einerseits und den Benutzern mit einem jeweils nach Zuständigkeitsbereich ausgestatteten individuellen Rechteprofil andererseits (siehe insbesondere § 7 Abs. 2 und § 11 der Portalverbundvereinbarung). Durch Erweiterung des Benutzerkreises auf juristische Personen und anonyme Benutzer erscheint nicht sichergestellt, dass die entsprechenden Vorgaben der Portalverbundvereinbarung und das vom Stammportalbetreiber geforderte Niveau der Datensicherheit (siehe insbesondere § 6 Abs. 2, 4 und 5 der Vereinbarung) wirksam umgesetzt werden können. Eine weitere Diskussion im Gegenstand wird angeregt. Für die Kärntner Landesregierung: Der Landesamtsdirektor: Dr. Sladko