VSt  Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung 1010 Wien   Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61   Telefax 01 535 37 61 29   E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-1712/480 E-Mail Datum 20. Juni 2013 Bearbeiter Wolfgang Müller Durchwahl 13 Betrifft E-Government; Rechtemodellierung für Portalverbundanwendungen, Konvention; Ergebnis der Arbeitsgruppe Integration / Zugänge (AG-IZ); Empfehlungsverfahren; Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 18. Juli 2013 2 Beilagen An den Herrn Landesamtsdirektor von Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien An den Österreichischen Städtebund Rathaus 1082 Wien (post@staedtebund.gv.at) An den Österreichischen Gemeindebund Löwelstraße 6 1010 Wien (office@gemeindebund.gv.at) An das Bundeskanzleramt IKT-Strategie des Bundes Ballhausplatz 2 1010 Wien (ikt@bka.gv.at) Die Verbindungsstelle der Bundesländer übermittelt in der Beilage die – in der Arbeitsgruppe-Integration / Zugänge (AG-IZ) erarbeitete – Konvention Rechte- modellierung für Portalverbundanwendungen. Der Kooperation-BLSG wird der Vorschlag in der bevorstehenden Sitzung am 27. Juni 2013 vorgelegt. IKT-BUND wird die vorliegende Konvention in der Sitzung am 26. Juni 2013 zur Verfügung gestellt. Das vorliegende Dokument beschreibt als Konvention Vorgaben und Empfehlungen für die Modellierung von Rechtesystemen für den Portalverbund der österreichischen Behörden. Als Ansprechpartner zum Dokument steht Hr. Michael Pellmann, MSc E-Mail: michael.pellmann@wien.gv.at Tel: +43 1 4000 91111 zur Verfügung. Das Bundeskanzleramt / IKT-Strategie des Bundes ersucht, dieses Spezifikations-paket LDAP in das gemäß Konvention e-gov-koop 2.0.2 vorgesehene Abstimmungs-verfahren einzubringen. Die Konvention Rechtmodellierung für Portalverbundan-wendungen soll zur Konvention erhoben werden. Die Verbindungsstelle ersucht daher um allfällige Stellungnahme *) bis 18. Juli 2013. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Einwand einlangen, würde Zustimmung angenommen und das oa. Dokument zur Empfehlung erhoben werden. *) Um unterschiedliche Interpretationen einer allfälligen Stellungnahme zu verhindern und eine ordentliche Dokumentation aller Ergebnisse (Umfragen, Stellungnahmen, etc.) zu gewährleisten, wird ersucht, als Konklusio eine der folgenden Formulierungen zu verwenden: Dem Vorschlag wird zugestimmt. / Der Vorschlag wird abgelehnt. / Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen. Der Leiter Dr. Andreas Rosner