PRÄSIDIUM 4021 Linz Klosterstraße 7 E-Government; Vernetzung von Verfahrens­informationen/Portalverbundsystem; Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Grund der von der Länderarbeitsgruppe E-Government übermittelten Konzepte und im Zusammenhang mit der am 8.10.2002 durchgeführten Informationsveranstaltung nehmen wir folgendermaßen Stellung: Wir begrüßen die behördenübergreifende Definition von Verfahrens- und Leistungsbereichen 1. als Hilfsmittel zur einheitlichen Gliederung von Verwaltungsleistungen und damit zur leichteren Auffindbarkeit und besseren Verständlichkeit, insbesondere bei Internetangeboten, 2. als Schlüsselbegriffe für die Vernetzung von elektronischen Verfahrensinformationen, 3. für eine Systematik zur Ableitung der verfahrensbereichspezifischen Personenkennzeichnung und 4. zur Festlegung von Aufgabengebieten nach dem DSG 2000. Wir halten ausdrücklich fest, dass wir diese Definition als behördenübergreifende, aber grundsätzlich verwaltungsinterne Hilfestellung in diesem Zusammenhang betrachten: Eine Verpflichtung, den Internet-Auftritt des Landes (also die Präsentationsebene) oder den Produktkatalog des Landes (als Basis für die amtsinterne Aufgabenzuordnung bzw. für die Kosten- und Leistungsrechnung) exakt nach dieser Gliederung auszurichten, kann aus dieser Empfehlung nicht resultieren. Mit besten Grüßen! Für den Landesamtsdirektor: Mag. Helmut Ilk