VSt  Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung 1010 Wien   Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61   Telefax 01 535 37 61 29   E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-1712/352 E-Mail Datum 21. Juli 2008 Bearbeiter Wolfgang Müller Durchwahl 13 Betrifft E-Government; Bürgerkarten-Spezifikationsuite 1.2.0 – Empfehlungsverfahren; Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 19. August 2008 Beilage An den Herrn Landesamtsdirektor von Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien An den Österreichischen Städtebund Rathaus 1082 Wien (post@stb.or.at) An den Österreichischen Gemeindebund Löwelstraße 6 1010 Wien (oesterreichischer@gemeindebund.gv.at) An das Bundeskanzleramt IKT-Strategie des Bundes Ballhausplatz 2 1010 Wien (ikt@bka.gv.at) Zum Jahresende 2007 wurde die Bürgerkartenspezifikation um neue Signaturalgorithmen erweitert, um auch künftig den technischen Umgang mit qualifizierten Signaturen (vor dem Hintergrund der Novellierung des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung) sicherstellen zu können. Zusätzlich wurden in diesem Zuge auch editorielle Anpassungen sowie die Ergänzung um ECCVerschlüsselungsalgorithmen vorgenommen. Diese Änderungen wurden im Rahmen der bisherigen AG-Bürgerkarte abgestimmt. In der Kooperation-BLSG-Sitzung am 2. Juli 2008 wurde beschlossen, die in der Arbeitsgruppe Bürgerkarte abgestimmten Dokumente in das Abstimmungs-/Empfehlungsverfahren einzubringen. Die Dokumente zur angepassten Spezifikation sind unter http://www.buergerkarte.at/konzept/securitylayer/spezifikation/aktuell/ aufrufbar und als ZIP-File Bürgerkarten-Spezifikationssuite 1.2.zip dem Schreiben angeschlossen (Beilage). Die Verbindungsstelle der Bundesländer ersucht – im Hinblick auf die Urlaubszeit – um allfällige Stellungnahme bis 19. August 2008. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Einwand einlangen, würde Zustimmung angenommen und das oa. Dokument zur Empfehlung erhoben werden. *) Um unterschiedliche Interpretationen einer allfälligen Stellungnahme zu verhindern und eine ordentliche Dokumentation aller Ergebnisse (Umfragen, Stellungnahmen, etc.) zu gewährleisten, wird ersucht, als Konklusio eine der folgenden Formulierungen zu verwenden: Dem Vorschlag wird zugestimmt. / Der Vorschlag wird abgelehnt. / Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen. Der Leiter Dr. Andreas Rosner