VSt  Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung 1010 Wien   Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61   Telefax 01 535 37 61 29   E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-1712/367 E-Mail Datum 16. Dezember 2008 Bearbeiter Wolfgang Müller Durchwahl 13 Betrifft E-Government; Definition von Identifikatoren der Domäne urn:publicid:gv.at – Dokument: publicid-1.0.0; Empfehlungsverfahren – allfällige Stellungnahme bis 20. Jänner 2009 Beilage An den Herrn Landesamtsdirektor von Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien An den Österreichischen Städtebund Rathaus 1082 Wien (post@stb.or.at) An den Österreichischen Gemeindebund Löwelstraße 6 1010 Wien (oesterreichischer@gemeindebund.gv.at) An das Bundeskanzleramt IKT-Strategie des Bundes Ballhausplatz 2 1010 Wien (ikt@bka.gv.at) Die Verbindungsstelle übermittelt – nach erfolgter Abstimmung in der AG-Leiter Sitzung am 11.09.2008, in der Kooperation-BLSG-Sitzung am 01.10.2008 und in der Arbeitsgruppe Intergration/Zugänge am 25.11.2008 – in der Beilage das, in der Arbeitsgruppe Infrastruktur/Interoperabilität erarbeitete Dokument „Definition von Identifikatoren der Domäne urn:publicid:gv.at – publicid 1.0.0“ und ersucht um allfällige Stellungnahme *) bis 20. Jänner 2009. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Einwand einlangen, würde Zustimmung angenommen und das oa. Dokument zur Empfehlung erhoben werden. Dieses Dokument legt taxativ die im E-Government verwendeten Identifikatoren der Domäne urn:publicid:gv.at fest. Diese Domäne wurde vom Bundeskanzleramt registriert und wird zur Verwendung im Rahmen der E-Government Spezifikationen zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zum Dokument: Leiter der Arbeitsgruppe Infrastruktur / Interoperabilität Dipl.Ing. Peter Reichstädter E-Mail: peter.reichstaedter@bka.gv.at Tel.: 01/53 115 / 7477 *) Um unterschiedliche Interpretationen einer allfälligen Stellungnahme zu verhindern und eine ordentliche Dokumentation aller Ergebnisse (Umfragen, Stellungnahmen, etc.) zu gewährleisten, wird ersucht, als Konklusio eine der folgenden Formulierungen zu verwenden: Dem Vorschlag wird zugestimmt. / Der Vorschlag wird abgelehnt. / Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen. Der Leiter Dr. Andreas Rosner