VSt  Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung 1010 Wien   Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61   Telefax 01 535 37 61 29   E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-1712/524 E-Mail Datum 27. Oktober 2015 Bearbeiter Wolfgang Müller Durchwahl 13 Betrifft E-Government; Offene elektronische Kerndaten über Vergabeverfahren (OeKV); Empfehlungsverfahren; Allfällige Stellungnahme bis 24. November 2015 Beilage An den Herrn Landesamtsdirektor von Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien An den Österreichischen Städtebund Rathaus 1082 Wien (post@staedtebund.gv.at) An den Österreichischen Gemeindebund Löwelstraße 6 1010 Wien (office@gemeindebund.gv.at) An das Bundeskanzleramt IKT-Strategie des Bundes Ballhausplatz 2 1010 Wien (ikt@bka.gv.at) Die Verbindungsstelle übermittelt in der Beilage die - im Rahmen der Arbeitsgruppe Infrastruktur und Interoperabilität (AG-II) erstellte Konvention „Offene elektronische Kerndaten über Vergabeverfahren (OeKV)“. Diese wird - gemäß Konvention e-gov-koop 2.0.2 nach Zustimmung der AG-Leiter-Sitzung vom 9. September 2015, der IKT-BUND-Sitzung vom 7. Oktober 2015, sowie der Kooperation-BLSG-Sitzung vom 8. Oktober 2015 – mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme *) bis 24. November 2015 vorgelegt. Sollte bis dahin kein Einwand einlangen, wird das Dokument zur Empfehlung erhoben. Hintergrundinformationen zum beiliegenden Dokument: Anhand des vorliegenden Konzepts wird eine Möglichkeit aufgezeigt, wie eine Übersicht über aktuelle Vergabeverfahren für die Wirtschaftsteilnehmer erleichtert erstellt werden kann. Dies erfolgt nach der Konvention durch die Bereitstellung von Kerndaten als Open Data. Ansprechpartner zum vorliegenden Dokument: DI Dominik Klauser Leiter der Arbeitsgruppe Infrastruktur und Interoperabilität E-Mail: dominik.klauser@bka.gv.at Tel: + +43 1 53115 202597 *) Um unterschiedliche Interpretationen einer allfälligen Stellungnahme zu verhindern und eine ordentliche Dokumentation aller Ergebnisse (Umfragen, Stellungnahmen, etc.) zu gewährleisten, wird ersucht, als Konklusio eine der folgenden Formulierungen zu verwenden: Dem Vorschlag wird zugestimmt. / Der Vorschlag wird abgelehnt. / Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen. Der Leiter Dr. Andreas Rosner