VSt  Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung 1010 Wien   Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61   Telefax 01 535 60 79   E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-1712/326 E-Mail Datum 19. November 2007 Bearbeiter Wolfgang Müller Durchwahl 13 Betrifft E-Government; Empfehlungsverfahren für - Identifikation „KONV_Personenbindung 1.2.2“; - Zustellung „zusekopf_1-1-0“ und „zusespec_1-2-0“; - E-Payment standard „EPS_2007_0703“; Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 10. Dezember 2007 Beilagen An den Herrn Landesamtsdirektor von Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien An den Österreichischen Städtebund Rathaus 1082 Wien An den Österreichischen Gemeindebund Löwelstraße 6 1010 Wien An das Bundeskanzleramt IKT-Strategie des Bundes Ballhausplatz 2 1010 Wien In den Kooperation-BLSG-Sitzungen am 3. Juli und 25. September 2007 wurde beschlossen, die in den Arbeitsgruppen Bürgerkarte, Zustellung und KommArch abgestimmten nachfolgend angeführten und angeschlossenen Dokumente in das Empfehlungsverfahren einzubringen: Identifikation KONV_Personenbindung 1.2.2.pdf LINK: http://www.ref.gv.at/Zwischenergebnisse.549.0.html Zustellung zusekopf_1-1-0.pdf LINK: http://www.ref.gv.at/Zwischenergebnisse.355.0.html zusespec_1-2-0.pdf LINK: http://www.ref.gv.at/Zwischenergebnisse.355.0.html E-payment standard EPS_2007_0703.zip LINK: http://www.ref.gv.at/Zwischenergebnisse.335.0.html Ansprechpartner: Bereich Identifikation: Dipl.Ing. Thomas RÖSSLER, E-Mail: thomas.roessler@egiz.gv.at, Tel.: +43 (316) 873-5514 Bereiche Zustellung und E-Payment: Dipl.Ing. Peter REICHSTÄDTER, E-Mail: peter.reichstaedter@bka.gv.at, Tel.: 01/531 15/7477 Die Verbindungsstelle übermittelt in den Beilagen oa. Dokumente und ersucht um allfällige Stellungnahme bis 10. Dezember 2007. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Einwand einlangen, würde Zustimmung angenommen und das oa. Dokument zur Empfehlung erhoben werden. *) Um unterschiedliche Interpretationen einer allfälligen Stellungnahme zu verhindern und eine ordentliche Dokumentation aller Ergebnisse (Umfragen, Stellungnahmen, etc.) zu gewährleisten, wird ersucht, als Konklusio eine der folgenden Formulierungen zu verwenden: Dem Vorschlag wird zugestimmt. / Der Vorschlag wird abgelehnt. / Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen. Der Leiter Dr. Andreas Rosner