PRÄSIDIUM Rechenzentrum 4021 Linz Kärntnerstraße 16 Online Dialoge sg-od 1.0.0 und sg-od-bp 1.0.0 Stellungname zu VST-1712/206; Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stimmen dem Vorschlag zu, sehen jedoch in einigen Punkten den Bedarf einer Überarbeitung zu Punkt 5.2 Eingabeprüfung Einem Antragsteller soll nicht die Möglichkeit gegeben werden, Einträge eines Registers "auszutesten". Deshalb sollte der Erfolg oder das Ergebnis einer Registerprüfung nie dem Antragsteller angezeigt werden. Der Punkt Registercheck sollte unserer Meinung nach aus der Liste der möglichen Eingabeprüfungen entfernt werden. Anstatt dessen sollte ein Hinweis im Dokument eingefügt werden, welche Eingabeprüfungen nicht für den Antragsteller erkennbar sein dürfen. (Es spricht natürlich nichts dagegen, eine Registerprüfung durchzuführen und das Ergebnis nur für das Backoffice zur Verfügung zu stellen. Es ist aber kein Vorteil erkennbar, wenn die Prüfung bereits zum Zeitpunkt des Antrages erfolgt.) zu Punkt 5.3 Formularsteuerung (betrifft Abbrechen und Zwischenspeichern) Im Absatz Zwischenspeichern wird auch die Möglichkeit erwähnt, die Daten serverseitig zu speichern. Der Satz "Diese Funktion bewirkt das Löschen der aktuellen Formularinhalte auf dem Server..." im Absatz "Abbrechen" erweckt den Eindruck, dass das Zwischenspeichern im Falle des Abbruchs nicht erlaubt sei. zu Punkt 5.4 Interaktive Ausfüllhilfen Die Möglichkeiten für die interaktive Ausfüllhilfe sind im Text nicht ganz eindeutig erkennbar. Zuerst ist ein eigenes Fenster für komplexe Hilfe erwähnt. Im nächsten Satz ist von einer eigenen Seite die Rede. zu Punkt 5.5 Beilagen/Beilagenprüfung Ähnlich wie bei der Registerprüfung sollte keine Rückmeldung an den Antragsteller bezüglich der Prüfung erfolgen. Es soll für potenzielle Angreifer keine Möglichkeit geboten werden, so lange virenverseuchte Dokumente hoch zu laden, bis sie vom Server akzeptiert werden. Die asynchrone Virenprüfung ist daher nicht nur aus Performancegründen sondern aus Sicherheitsgründen zwingend. zu 8.8 und 8.8.1. Der erste Absatz des Kapitels 8.8 wird im Kapitel 8.8.1 wiederholt. Mit freundlichen Grüßen Für das Land Oberösterreich Helmut Schmidauer Hinweise: Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an das Amt der Oö. Landesregierung, Präsidium - Rechenzentrum, Kärntnerstraße 16, 4021 Linz, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an.