Verbindungsstelle der Bundesländer             per email: vst@vst.gv.at             ZAHL DATUM CHIEMSEEHOF 20002-2002/8/872-2006 12.9.2006  POSTFACH 527, 5010 SALZBURG BETREFF TEL (0662) 8042 - 2175 E-Government - elektronische Vollmachten Spezifikation FAX (0662) 8042 - 3076 (elvm-spez-1-0-0) stabsstelle@salzburg.gv.at Bezug: VST-1712/238                   Sehr geehrter Damen und Herren! Mit Schreiben vom 16.8.2006, Zl. 20002-2002/8/851-2006, hat das Land Salzburg im Wege der Verbindungsstelle der Bundesländer nicht zugestimmt, die Konvention "elektronische Vollmachten Spezifikation (elvm-spez-1-0-0)" in den Empfehlungsstatus zu erheben. Grund dafür war u.a., dass mit dem og. Papier lediglich eine technische Beschreibung einer XML-Struktur vorlag, deren inhaltlich, technische Beurteilung kaum möglich ist, ohne gleichzeitig die wichtigsten Usecases beschrieben zu haben, da diese im übermitteltelten Vorschlag nicht enthalten waren. Auf Grund nachfolgender Gespräche mit dem Bundeskanzleramt wurde seitens dortiger Vertreter zugesichert, dass die vom Land Salzburg eingeforderten Ergänzungen (ablauforientierte Beschreibung der wichtigsten Usecases, etc.) im Vorschlag "elektronische Vollmachten Spezifikation (elvm-spez-1-0-0)" oder im Dokument "Elektronische Vollmachten Prozesse und Anwendungsfälle (elvm_paf)" nachgeholt werden. Um die weiteren Schritte nicht zu verzögern, wird auf Grund dieser Zusage des BKA die Ablehnung zurückgezogen. Mit freundlichen Grüßen Für die Landesregierung: Mag. Hans Christof Zeller-Lukashort