VSt  Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung 1010 Wien   Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61   Telefax 01 535 37 61 29   E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-1712/427 E-Mail Datum 27. September 2010 Bearbeiter Wolfgang Müller Durchwahl 13 Betrifft E-Government; Diakritische Zeichen V.1.0; Empfehlungsverfahren; Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 18. Oktober 2010 2 Beilagen An den Herrn Landesamtsdirektor von Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien An den Österreichischen Städtebund Rathaus 1082 Wien (post@staedtebund.gv.at) An den Österreichischen Gemeindebund Löwelstraße 6 1010 Wien (oesterreichischer@gemeindebund.gv.at) An das Bundeskanzleramt IKT-Strategie des Bundes Ballhausplatz 2 1010 Wien (ikt@bka.gv.at) Die Verbindungsstelle übermittelt nach erfolgter abschließender Behandlung und Zustimmung in der Kooperation-BLSGSitzung am 2. Juni 2010 die Dokumente - Diakritische Zeichen DZ-1.0 - Handbuch diakritische Zeichen Grundlagen - Recht - Technik diakrit1.2.0 und ersucht um allfällige Stellungnahme *) bis 18. Oktober 2010. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Einwand einlangen, würde Zustimmung angenommen und die Dokumente zur Empfehlung erhoben werden. Kurzinformation zu den vorliegenden Dokumenten: Art. 8 EMRK beinhaltet ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Das umfasst auch ein Recht auf Achtung des eigenen Namens und erfordert die korrekte Behandlung diakritischer Zeichen in den österreichischen E-Government-Anwendungen und zentralen Registern. Eine Vielzahl der österreichischen E-Government-Anwendungen (z.B. Grundbuch, Firmenbuch, Zentrales Gewerberegister, Finanzanwendungen) müssen daher für den korrekten Umgang mit diakritischen Zeichen adaptiert werden. Eine einheitliche Behandlung von diakritischen Zeichen in der Verwaltung ist aus Gründen der Interoperabilität bzw. zur Reduktion von Kosten wünschenswert. Das Dokument Diakritische Zeichen DZ-1.0 ergänzt bzw. konkretisiert die bestehende Koop-BLSG-Konvention „Handbuch diakritische Zeichen“ in der Version 1.1.0 (dahingehend wurde auch dieses Dokument zur Version 1.2.0 aktualisiert in diesen Teilen, welche jetzt gesondert im eigenen Dokument dargestellt werden). Es hält fest, welche Zeichen jedenfalls in Namen unterstützt werden, wie sie jeweils in lateinische Schrift transkribiert werden, wie sie kodiert und übertragen werden, und wie man nach Wörtern mit diakritischen Zeichen suchen kann. Ansprechpartner zu den Dokumenten: Dipl.Ing. Peter Reichstädter, Bundeskanzleramt, Abt. I/11 E-Mail: peter.reichstaedter@bka.gv.at Tel: +43 (1) 53 115 / 7477 *) Um unterschiedliche Interpretationen einer allfälligen Stellungnahme zu verhindern und eine ordentliche Dokumentation aller Ergebnisse (Umfragen, Stellungnahmen, etc.) zu gewährleisten, wird ersucht, als Konklusio eine der folgenden Formulierungen zu verwenden: Dem Vorschlag wird zugestimmt. / Der Vorschlag wird abgelehnt. / Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen. Der Leiter Dr. Andreas Rosner