VSt  Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung 1010 Wien   Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61   Telefax 01 535 37 61 29   E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-1712/500 E-Mail Datum 28. April 2014 Bearbeiter Wolfgang Müller Durchwahl 13 Betrifft E-Government; Empfehlung für das XML-Schema zu EDIDOC, Konvention; Empfehlungsverfahren; Allfällige Stellungnahme bis 21. Mai 2014 Beilage An den Herrn Landesamtsdirektor von Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien An den Österreichischen Städtebund Rathaus 1082 Wien (post@staedtebund.gv.at) An den Österreichischen Gemeindebund Löwelstraße 6 1010 Wien (office@gemeindebund.gv.at) An das Bundeskanzleramt IKT-Strategie des Bundes Ballhausplatz 2 1010 Wien (ikt@bka.gv.at) Die in der Arbeitsgruppe-EDIDOC (vormals EDIAKT-II) erarbeitete Konvention „Empfehlung für das XML-Schema zu EDIDOC“ (siehe Beilage), wurde im Rahmen der AG umfassend abgestimmt. Von IKT-BUND und der Kooperation-BLSG wurde das Dokument in der gemeinsamen Sitzung am 26. März 2014 zustimmend zur Kenntnis genommen. Das vorliegende Dokument beschreibt als Konvention Vorgaben und Empfehlungen für die Modellierung von Rechtesystemen für den Portalverbund der österreichischen Behörden. Dieses Dokument beschreibt das Format von EDIDOC. EDIDOC ist ein XML-Schema, welches allgemein-gültige Verwaltungsinformationen inkl. interner Struktur und Attributen in der öffentlichen Verwaltung beschreibt. EDIDOC dient zum Austausch von elektronischen Akten, Geschäftsfällen und Geschäftsstücken quer über alle in Österreich installierten KIS und ELAK Systeme. Aber auch Organisationseinheiten ohne KIS oder ELAK-System wird eine einheitliche Sicht auf alle Akten (Bund, Länder, Städte und Gemeinden) ermöglicht. Als Ansprechpartner zum Dokument stehen: Hr. Ing. Gerhard SCHWARZ E-Mail: gerhard.schwarz@bka.gv.at Tel: +43 1 53 115-204 341 Hr. Dipl.-Ing. Michael FREITTER E-Mail: michael.freitter@bka.gv.at Tel: +43 1 53 115-202 570 Die Verbindungsstelle ersucht um allfällige Stellungnahme *) bis 21. Mai 2014. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Einwand einlangen, würde Zustimmung angenommen und das oa. Dokument zur Empfehlung erhoben werden. *) Um unterschiedliche Interpretationen einer allfälligen Stellungnahme zu verhindern und eine ordentliche Dokumentation aller Ergebnisse (Umfragen, Stellungnahmen, etc.) zu gewährleisten, wird ersucht, als Konklusio eine der folgenden Formulierungen zu verwenden: Dem Vorschlag wird zugestimmt. / Der Vorschlag wird abgelehnt. / Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen. Der Leiter Dr. Andreas Rosner