Abt. Regierungsdienste (PrsR) via VOKIS versendet Auskunft: Mag. Uwe Leissing T +43 5574 511 20515 Zahl: PrsI-3.9570 Bregenz, am 09.01.2015 Betreff: E-Government; 1. metadaten-md 1.0.0, Erläuterung der XML-Spezifikation für die Metadaten Schnittstelle, Konvention 2. OGD Metadaten - 2.3, Cooperation OGD Österreich: Arbeitsgruppe Metadaten, Konvention 3. OGD Metadata - 2.3, Cooperation OGD Austria: Working Group on Metadata, Convention 4. SekID-1.00, Elektronische Identität für Rechtsträger des öffentlichen Sektors, Konvention 5. Austrian Interoperability Framework (AIF) for Austrian public services, Convention; Stellungnahme der Abteilung Informatik (PrsI) Bezug: Schreiben vom 07.01.2015, Zahl: PrsR-532-03 Sehr geehrte Damen und Herren, ad 1) Dem Dokument „metadaten-md 1.0.0, Erläuterung der XML-Spezifikation für die Metadaten Schnittstelle, Konvention“ stimmen wir zu. ad 2 und 3) Die Dokumente „OGD Metadaten – 2.3, Cooperation OGD Österreich: Arbeitsgruppe Metadaten“ und „OGD Metadata – 2.3, Cooperation OGD Austria: Working Group on Metadata“ betrachten wir als White Paper ohne verbindlichen Charakter, weil Open Government Data (OGD) auf Freiwilligkeit beruht, und lehnen sie daher als Konvention ab. ad 4 und 5) Die Dokumente „SekID-1.00, Elektronische Identität für Rechtsträger des öffentlichen Sektors“ und „Austrian Interoperability Framework (AIF) for Austrian public services“ nehmen wir zur Kenntnis. Wir weisen darauf hin, dass es im Dokument „SekID-1.00, Elektronische Identität für Rechtsträger des öffentlichen Sektors“ Punkte gibt, die organisatorische Fragen innerhalb der Vorarlberger Landesverwaltung aufwerfen und deren Zuständigkeit zu klären sind. Die Punkte sind: Seite 8: Je Rechtsträger soll eine Organisationseinheit sicherstellen, dass eine abgestimmte Schreibweise innerhalb des Rechtsträgers und der Subsidiäre verwendet wird, nur jene Stellen, die am Rechts- und Wirtschaftsverkehr teilnehmen, eine eigene BGLN erhalten. Seite 10: … Um die Verbreitung der SekID zu unterstützen sollte nach Möglichkeit die SekID einer Dienststelle im Schriftverkehr wie die DVR-Nr ausgewiesen werden. … Um die Verbreitung der SekID zu unterstützen sollte nach Möglichkeit je Rechtsträger eine Organisationseinheit sicherstellen, dass die SekID in der Geschäfts- und Personaleinteilung ausgewiesen wird. Mit freundlichen Grüßen Für die Vorarlberger Landesregierung im Auftrag Ing. Thomas Gayer