VSt  Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung 1010 Wien   Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61   Telefax 01 535 37 61 29   E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-1712/460 E-Mail Datum 13. April 2012 Bearbeiter Wolfgang Müller Durchwahl 13 Betrifft E-Government; Elektronische Zustellung 1.4.0 – Spezifikationspaket; Empfehlungsverfahren; Allfällige Stellungnahme bis 4. Mai 2012 Beilage An den Herrn Landesamtsdirektor von Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien An den Österreichischen Städtebund Rathaus 1082 Wien An den Österreichischen Gemeindebund Löwelstraße 6 1010 Wien An das Bundeskanzleramt IKT-Strategie des Bundes Ballhausplatz 2 1010 Wien Die Verbindungsstelle übermittelt in der Beilage das - in der Arbeitsgruppe-Infrastruktur / Interoperabilität (AG-II) bzw. Sub-AG ZUSE erarbeitete und in der AG-II / ZUSE bzw. in der letzten AG-Leiter Sitzung abgestimmte – Spezifikationspaket zur elektronischen Zustellung 1.4.0 – bestehend aus den Dokumenten: - Elektronische Zustellung, Modell und Prozesse - Elektronische Zustellung, Technische Spezifikationen Zustelldienste - Elektronische Zustellung, Message Spezifikation - Elektronische Zustellung, Zustellkopf Schnittstellenspezifikation - Elektronische Zustellung, LDAP Schemabeschreibung - Elektronische Zustellung, Push Protokoll - Elektronische Zustellung, Abholung von Zustellung über E-Mail Clients - Elektronische Zustellung, Nachweisliche Zustellung im Auftrag von Privaten - Elektronische Zustellung, Model und Prozesse der Verrechnung Die Dokumente sind dem Schreiben angeschlossen und stehen auch als PDF Dateien am Reference Server im Bereich „Zwischenergebnisse“ http://reference.egovernment.gv.at/Zwischenergebnisse.571.0.html (LOGIN erforderlich) zur Verfügung. Nachstehend der diesbezügliche Protokollauszug aus der AG-Leiter-Sitzung vom 28. März 2012: 5.6 Geplante Aussendungen an die Verbindungsstelle:  5.6.2 Zustellspezifikations-Suite 1.4.0 Bei dieser geplanten Schnittstellen-Änderung, welche bereits in der AG-II abgestimmt wurde, sollte nach der AG-Leiter-Sitzung die Aussendung an die Verbindungsstelle erfolgen. Beilage: TOP-05.6.2_Zustell-Spezifikations Suite 1.4.0 DRAFT Beschluss: Die Aussendung wird von den AG-Leitern zustimmend zur Kenntnis genommen. Für die öffentliche Verwaltung ist die Zustellung von Schriftstücken eine zentrale, aber auch ressourcenintensive Schnittstelle zu ihren Empfängern. Die elektronische Zustellung ist nicht zuletzt aus diesem Grund ein wesentlicher Bestandteil einer zukunftsweisenden elektronischen Verwaltung. Sämtliche der oben angeführten Dokumente werden als Konvention eingebracht. Als Ansprechpartner zu den Dokumenten fungiert: Dipl.-Ing. Peter Reichstädter E-Mail: peter.reichstaedter@bka.gv.at Tel: +43 1 53115 207477 Die Verbindungsstelle der Bundesländer ersucht (gemäß Konvention e-gov-koop 2.0.2) um allfällige Stellungnahme bis 4. Mai 2012. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Einwand einlangen, würde Zustimmung angenommen und das oa. Dokument zur Empfehlung erhoben werden. *) Um unterschiedliche Interpretationen einer allfälligen Stellungnahme zu verhindern und eine ordentliche Dokumentation aller Ergebnisse (Umfragen, Stellungnahmen, etc.) zu gewährleisten, wird ersucht, als Konklusio eine der folgenden Formulierungen zu verwenden: Dem Vorschlag wird zugestimmt. / Der Vorschlag wird abgelehnt. / Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen. Der Leiter Dr. Andreas Rosner