Meldung von Anwendungen im Portalverbund

Anwendungen im Portalverbund werden über Anwendungsportale zur Verfügung gestellt, der Zugriff erfolgt mit Stammportalen, in denen Benutzer*innen authentifiziert und autorisiert werden. Anwendungen sind im Portalverbund verfügbar, sobald sie von den Anwendungsverantwortlichen kundgemacht wurden.

Meldungen bis 2018

Bis Dezember 2018 wurden Anwendungen über den Reference Server kundgemacht. Die bisherige Anwendungsübersicht („Übersicht E-Government-Anwendungen“) mit allen Portalverbund-Anwendungen, die bis zum 10. Dezember 2018 kundgemacht wurden, findet sich in 20181008_Anwendungen-PV-Kundmachung (PDF 794.0 KB)

Die Pflege der bisherigen Anwendungsübersicht wurde mit Beschluss der AG „Integration & Zugänge“ per 10. Dezember 2018 eingestellt. Aus diesem Grund sind Angaben zu den enthaltenen PV-Anwendungen ab diesem Stichtag nicht mehr aktuell.

Detaillierte Angaben zu Anwendungen vor 2019 finden Sie im geschützten Bereich, der nur über ein Stammportal zugänglich ist.

Meldungen ab 2019 - PAI

Seit 10. Dezember 2018 erfolgt die Eingabe von PV-Anwendungsmeldungen über die PAI (Portalverbund-AnwendungsInformation), einer Anwendung im Portalverbund für die Kundmachung von Anwendungen. Um die Anwendung PAI in ein Stammportal einzubinden und zu benutzen benötigen Sie:

Eine Übersicht aller Anwendungen, die über der Portalverbund der österreichischen Verwaltungsbehörden zugänglich sind („PV-Anwendungen“), ist unter https://portal.lfrz.at/at.gv.lfrz.pai-p//application_summary?doPdf=t verfügbar.